Batteriespeicher: Wie erhält man eine Baugenehmigung?

15.05.2025

Batteriespeicher sind entscheidend für die Energiewende – doch bevor gebaut werden kann, braucht es eine Genehmigung. Was dabei zu beachten ist und wie der Weg zur Baugenehmigung abläuft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für einen vollständigen Bauantrag sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lageplan & Flurkartenauszug

  • Bauzeichnungen & Ansichten der Anlage

  • Beschreibung des Vorhabens (inkl. Technik, Leistung, Sicherheit)

  • Stellungnahmen zu Immissionsschutz, Brandschutz und ggf. Wasserrecht

  • Nachweis über die Erschließung (Zuwegung, Netzanbindung)

  • ggf. Umweltgutachten oder artenschutzrechtliche Prüfungen

Je nach Standort können zusätzliche Gutachten oder Beteiligungen (z. B. der Denkmalpflege oder Naturschutzbehörden) erforderlich sein.

Besonderheiten im Außenbereich

Viele Batteriespeicherprojekte werden im sog. „Außenbereich“ realisiert – also außerhalb zusammenhängender Siedlungen. Hier gelten besonders strenge Anforderungen nach § 35 BauGB. Die wichtigste Frage lautet: Ist das Vorhaben „privilegiert“? Ein Batteriespeicher kann als energiebezogene Infrastruktur eingestuft werden – und damit privilegiert sein, insbesondere wenn er direkt an eine PV-Anlage gekoppelt ist oder zur Netzstabilisierung dient.

Wichtig: Die Begründung und der Zusammenhang mit der Energiewende müssen gut nachvollziehbar und technisch fundiert dargestellt sein.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?

Die Dauer hängt stark vom Standort und der Vorbereitung ab. Im Durchschnitt sollte man mit 3 bis 6 Monaten rechnen – bei komplexeren Flächen oder zusätzlichen Prüfpflichten kann es auch länger dauern.

Ein strukturierter Ablauf sieht typischerweise so aus:

  1. Vorprüfung und Standortanalyse

  2. Abstimmung mit der Gemeinde / Bauamt

  3. Einreichung des Bauantrags

  4. Prüfung und Beteiligung der Fachbehörden

  5. Erteilung der Baugenehmigung

Die Rolle der Gemeinde

Eine enge Abstimmung mit der Kommune ist oft entscheidend für den Projekterfolg. Gemeinden können Batteriespeicher begrüßen – etwa im Rahmen ihrer Klimastrategien oder zur Stärkung lokaler Wertschöpfung.

Bei größeren Anlagen kann auch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nötig sein – insbesondere, wenn die Fläche aktuell nicht als Baufläche ausgewiesen ist. In diesen Fällen verlängert sich der zeitliche Horizont, aber mit guter Vorbereitung bleibt das Projekt umsetzbar.

So unterstützen wir von Solarfarm

Wir entwickeln Projekte gemeinsam mit Flächeneigentümer vom ersten Schritt an. Unsere Projektteams kümmern sich um:

  • Standortprüfung & Machbarkeitsanalyse

  • Abstimmung mit Behörden

  • Erstellung aller notwendigen Unterlagen

  • Einholung der Genehmigung

Unser Ziel: Ein genehmigungsfähiges Projekt mit hoher Akzeptanz – schnell, rechtssicher und wirtschaftlich.

Fazit

Wer einen Batteriespeicher bauen möchte, braucht eine solide Planung und ein genehmigungsfähiges Konzept. Mit ausreichend Know How professionellen Strukturen lassen sich Hürden früh erkennen und der Weg zur Baugenehmigung effizient meistern.

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